Kundeninformation zum Jahresende

Um eine Abholung noch im Jahr 2025 zu ermöglichen, bitten wir Sie, uns Ihre Freimeldungen bis spätestens 10. Dezember 2025 zu übermitteln.
 
Bitte beachten Sie, dass das Freimeldevolumen im Dezember erfahrungsgemäß stark ansteigt. 
 
Trotz intensiver Planung können wir deshalb Abholungen im gleichen Jahr nicht in jedem Fall garantieren. 
Selbstverständlich werden wir jedoch alles tun, um alle Trommeln so zeitnah wie möglich abzuholen.
 
Ab dem 05. Januar 2026 stehen wir Ihnen wieder wie gewohnt für Abholungen zur Verfügung.

Holztrommel­freimeldungen

Besondere Hinweise zu Abholungen:

  • Nur Holztrommeln der Fa. Vogelsang können freigemeldet werden.
  • Holztrommeln müssen frei von Restmaterialen sein.
  • Einzelabholungen sind kostenpflichtig und werden mit EUR 75,- je Holztrommel berechnet.
  • Bei Abholungen aus unwegsamen Gelände wird ein Aufpreis nach schwere des Aufwands berechnet.
  • Kosten für vergebliche Anfahrten werden separat berechnet.
  • Stahltrommeln der TVG müssen weiterhin auf der Website der TVG freigemeldet werden.