Holztrommel­freimeldungen

Besondere Hinweise zu Abholungen:

  • Nur Holztrommeln der Fa. Vogelsang können freigemeldet werden.
  • Holztrommeln müssen frei von Restmaterialen sein.
  • Einzelabholungen sind kostenpflichtig und werden mit EUR 75,- je Holztrommel berechnet.
  • Bei Abholungen aus unwegsamen Gelände wird ein Aufpreis nach schwere des Aufwands berechnet.
  • Kosten für vergebliche Anfahrten werden separat berechnet.
  • Stahltrommeln der TVG müssen weiterhin auf der Website der TVG freigemeldet werden.